Unsere Jugendgästehäuser schließen bis voraussichtlich März 2021
Ab dem 16. Dezember 2020, gilt in Schleswig-Holstein u.a.:
Für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe gelten folgende zusätzliche Anforderungen:
- Die Betreiberin oder der Betreiber erstellt nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept;
- die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 erhoben;
- eine Beherbergung erfolgt nur, wenn der Gast zuvor schriftlich bestätigt, dass die Übernachtung ausschließlich zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken erfolgt.
Außerschulische Bildungsangebote als Präsenzveranstaltung sind unzulässig. Keine Präsenzveranstaltungen sind insbesondere digitaler Fernunterricht und digitale Fernangebote. Prüfungen sind unter den Voraussetzungen des § 5 Absatz 2 Nummer 2 zulässig.
Zusammenfassung der neuen Regelungen: Neue Landesverordnung
Auf Grund der Corona-Pandemie können ab sofort und im Jahr 2021 Kindergartengruppen, Schulklassen und Jugendgruppen bis vier Wochen vor Anreise kostenlos stornieren.