AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Belegungsvertrag


I.
Präambel

Die Gesellschaft für Jugendeinrichtungen e.V. ist ein gemeinnützig tätiger Verein, der sechs Jugendgästehäuser und einen Zeltplatz an Nord- und Ostsee unter der Marke Freizeit und Bildung am Meer betreibt. Satzungsgemäße Aufgaben des vom Land Schleswig-Holstein als Träger der freien Jugendhilfe anerkannten Vereins sind, Jugendgästehäuser und vergleichbare Einrichtungen zu schaffen, auszustatten, zu unterhalten und zu betreiben. Die Einrichtungen sollen der Freizeit, Bildung und Erholung insbesondere von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien dienen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB – gelten für die Beherbergungsverträge in den Unterkünften sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Gesellschaft für Jugendeinrichtungen e.V. Als Vertragspartner für alle Gäste und Besteller gilt somit die gemeinnützige Gesellschaft für Jugendeinrichtungen e.V. – nachfolgend Gesellschaft genannt – , mit Sitz in der Hardenbergstraße 49 in 24118 Kiel, vertreten durch den Vorstand.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den AGB des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Gesellschaft ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Diese AGB gelten ausschließlich im Zusammenhang mit der Buchung von reinen Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, nicht hingegen für die Buchung von Pauschalreisen; für letztere gelten ausschließlich die Reisebedingungen für Pauschalreiseverträge.

 

II.
Vertragsabschluss

1.

Ein Belegungsvertrag (Buchung) – nachfolgend Vertrag – kommt zustande, wenn der Gast diesen innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum an die Gesellschaft unterzeichnet zurücksendet. Wird die angegebene Frist überschritten, ist eine erneute Buchungsanfrage erforderlich.
Beträgt der Zeitraum zwischen Buchungsanfrage und Reisebeginn weniger als 14 Tage, erfolgt eine Regelung der Vertragsmodalitäten per E-Mail oder Telefax. Der Vertrag ist vom Gast bei Anreise zu unterschreiben.
Die Buchungsanfrage und Buchungsbestätigung können mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder Telefax sowie via Internetportale erfolgen.
Die Buchung gilt verbindlich unter Zugrundelegung der in der Buchung aufgeführten Angaben über den Beherbergungszeitraum und -ort, die Personenanzahl, die Zimmeranzahl und -kategorien, die Verpflegungsart und -wünsche sowie sonstige Leistungen.

2.

Vertragspartner sind die Gesellschaft und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet der Dritte der Gesellschaft als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Gesellschaft eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Jeder Besteller ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Gast weiterzuleiten.

3.

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft.

4.

Das Mitbringen von (Haus-)tieren ist nicht gestattet.

5.

Für die Benutzung der für den Gast bereit gestellten Einrichtungen gilt die Hausordnung des jeweiligen Jugendgästehauses bzw. die Zeltplatzordnung für den Jugendzeltplatz Noer in der aktuellen Fassung. Die Hausordnung befindet sich als öffentlicher Aushang im Eingangsbereich aus. Die Zeltplatzordnung hängt im Wirtschaftsgebäude des Jugendzeltplatzes Noer aus.

6.

Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Beherbergung in den Jugendgästehäusern keine Bettwäsche und Handtücher bereitgestellt werden. Diese können vom Gast mitgebracht oder kostenpflichtig dazu gebucht werden. Der Gast hat sich über die Maße der mitzunehmenden Bettwäsche zu informieren.

7.

Der Gast kann in der Jugendherberge „Haus der Jugend“ Helgoland nur mit einem gültigen Jugendherbergsausweis übernachten. Der Ausweis kann vor Ort in der Jugendherberge erworben werden.

 

III.
Leistungen, Preise, Zahlungen, Stornofristen

1.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser AGB bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Gesellschaft zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer ein.

3.

Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, ist die Kurabgabe nicht im Reisepreis enthalten und gesondert zu zahlen. Auf Helgoland, Sylt und in Timmendorfer Strand hat der Gast eine Kurabgabe zu entrichten.

4.

Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Jugendgästehäusern um Vollverpflegungseinrichtungen handelt; gebuchte und nicht eingenommene Mahlzeiten werden nicht erstattet. Teilverpflegung ist auf Anfrage möglich. Selbstverpflegung ist nicht zulässig. Dieses gilt auch für Getränke. Säuglings- und Babynahrung darf vom Gast mitgebracht werden. Auf dem Jugendzeltplatz Noer müssen sich die Gäste selbst verpflegen, dazu steht den Gästen eine Selbstversorgerküche zur Verfügung.
Der Gast hat Nahrungsmittelunverträglichkeiten / Allergien spätestens zwei Wochen vor Anreise der Gesellschaft mitzuteilen. Sofern diese Frist unterschritten wurde, ist die Gesellschaft berechtigt, einen Aufschlag von 50 Prozent je Mahlzeit für die Beschaffung der Sondernahrungsmittel dem Gast zu berechnen.

5.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem Beginn der Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der von der Gesellschaft allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis - so kann die Gesellschaft den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, maximal jedoch um 10 % anheben.

6.

Der Gast kann seine Buchung innerhalb der nachfolgenden Fristen kostenlos stornieren:

•    Kindergärten, Schulklassen, Jugendgruppen mit pädagogischem Hintergrund bis 26 Jahre gemäß SGB VIII: 30 Tage vor Anreise.
•    Familien, Einzelreisende, kommerzielle Anbieter und alle anderen: 90 Tage vor Anreise.

Wird die Teilnehmerzahl der ursprünglichen Buchung um 25 Prozent oder mehr innerhalb der kostenlosen Stornofrist reduziert, kann die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten oder Aus-fallgebühren in Höhe der 1. Staffelung gemäß § III Nr. 7 anwenden.

7.

Bei Absage einer Buchung durch den Gast vor Reisebeginn und nach Ablauf der Stornofrist stellt die Gesellschaft folgende Ausfallgebühren in Rechnung:

1.    89 bzw. 29 Tage bis 14 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Preises
2.    13 bis 7 Tage vor Anreise: 75 % des vereinbarten Preises
3.    6 Tage vor Anreise oder Nichtanreise: 90 % des vereinbarten Preises

Die Ausfallkosten wurden unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendung der gebuchten Leistungen unter Beach-tung des Zeitraums zwischen Stornierung und Anreise aufgestellt/berechnet.
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Gesellschaft kein Schaden entstanden oder der der Gesellschaft entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
Bei einer Absage einer Buchung wird zudem eine Bearbeitungsgebühr von 22,00 € fällig.

8.

Der Gast wird von seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung oder Verhinderung aus beruflichen und familiären Gründen, die Unterkunft nicht nutzen kann.
Die Gesellschaft empfiehlt daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um eventuelle Ausfallkosten abzudecken.

9.

Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:

•    Für Kindergärten, Schulklassen, Gruppen und kommerzielle Anbieter gilt: 80 % des vereinbarten Preises einen Monat vor Anreise und der Restbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt.
•    Für Einzelreisende und Familien gilt: 100 % des vereinbarten Preises drei Monate vor Anreise.

Der Gast gerät spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang des Vertrags bzw. einer Rechnung Zahlungen leistet. Dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt, gegenüber Verbrauchern jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Gesellschaft bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Gesellschaft eine Mahngebühr von 5,00 € erheben.
Bei Zahlungen ist die Belegungsnummer anzugeben.
Beträgt der Zeitraum zwischen Buchungsanfrage und Reisebeginn weniger als 14 Tage, hat der Gast den vereinbarten Preis spätestens bei Anreise zu bezahlen. Geschieht das nicht, ist die Gesellschaft berechtigt, die Beherbergung des Gastes zu verweigern und eine Ausfallgebühr entsprechend § 3 Nr. 7 zu verlangen.

10.

Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Gesellschaft aufrechnen.

11.

Im Übrigen wird auf die Lehrer-/Gruppenbetreuer- und Freiplatzregelung einschließlich der Gesamtpreisliste des Jahres, in der die Reise durchgeführt wird, verwiesen.

 

IV.
Rücktrittsrecht der Gesellschaft

1.

Sofern dem Gast eine kostenfreie Stornierung eingeräumt wurde, ist die Gesellschaft ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Gesellschaft die Buchung nicht unverzüglich endgültig bestätigt.

2.

Wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet wird, so ist die Gesellschaft ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.

Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

a.    höhere Gewalt oder eine andere von der Gesellschaft nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder
b.    Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden oder
c.    die Gesellschaft begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Herbergsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gesellschaft in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies den Herrschafts- bzw. den Organisationsbereich der Gesellschaft zuzurechnen ist oder
d.    eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt oder
e.    der Fall von V. Nr. 3 vorliegt oder
f.    die Gesellschaft von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Gesellschaft nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung mehr bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Gesellschaft gefährdet erscheinen oder
g.    der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat oder
h.    ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigem Grund abgelehnt wird.

4.

Die Gesellschaft hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.

In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenser-satz.

 

V.
An- und Abreise

1.

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Gesellschaft hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

2.

Gebuchte Unterkünfte stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die gebuchten Zimmer dürfen nur mit der im Vertrag vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht der Gesellschaft zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.

3.

Gebuchte Unterkünfte sind vom Gast grundsätzlich bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Gesellschaft das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Gesellschaft steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

4.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Gesellschaft spätestens um 09:30 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Gesellschaft über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den der Zimmerkategorie entsprechenden Übernachtungspreis in Rechnung stellen. Der Gast muss das Zimmer nach Aufforderung dennoch unverzüglich räumen. Sollte der Gast sich nicht mehr in der Jugendgästeeinrichtung aufhalten, wird das Zimmer durch Mitarbeitende der Gesellschaft geräumt werden. Die geräumten Gegenstände werden verschlossen aufbewahrt. Für diese Tätigkeit wird ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 100,00 € je Zimmer in Rechnung gestellt. Dem Gast steht es frei, der Gesellschaft nachzuweisen, dass dieser kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

5.

Der Jugendzeltplatz Noer steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu räumen. Reist der Gast später ab, kann die Gesellschaft einen weiteren Übernachtungspreis pro Person berechnen. Der Gast muss den Zeltplatz dennoch umgehend verlassen. Sollte der Gast sich nicht mehr auf dem Jugendzeltplatz aufhalten, wird der Platz durch Mitarbeitende der Gesellschaft geräumt werden. Die geräumten Gegenstände werden verschlossen aufbewahrt. Für diese Tätigkeit wird ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 100,00 € pro angefangene Stunde in Rechnung gestellt.
Auch hier gilt, dass der Zeltplatz nur mit der im Vertrag vereinbarten Personenzahl belegt werden darf. Eine Überbelegung kann das Recht der Gesellschaft zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.

6.

Sollten Gäste ihre Zimmer bzw. den Zeltplatz oder auch die dem allgemeinen Gebrauch zugänglichen Räumlichkeiten unsachgemäß behandeln und dadurch einen erhöhten Reinigungsbedarf auslösen, behält sich die Gesellschaft vor, den erhöhten Reinigungsbedarf dem Gast bzw. der betreffenden Gruppe in Rechnung zu stellen. Die Lehrer und Betreuer von minderjährigen Gruppen werden auf ihre Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB hingewiesen.

 

VI.
Haftung der Gesellschaft, Verjährung

1.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Gesellschaft auftreten, wird sich die Gesellschaft auf unverzügliche Mitteilung des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, der Gesellschaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeltes ein.

2.

Die Gesellschaft haftet in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Gesellschaft oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen beschränkt die Gesellschaft ihre Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3.

Soweit dem Gast ein Stellplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Gesellschaft. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Beherbergungsgrundstück abgestellter oder rangierender Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Gesellschaft nicht, soweit die Gesellschaft, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Beherbergungsgrundstücks gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden.

4.

Eine Gepäckunterbringung außerhalb der angemieteten Räumlichkeiten ist nicht möglich. Insofern kann eine Haftung für Beschädigung und Verbleib der eingebrachten Gegenstände nicht übernommen werden. Dies gilt für alle Gegenstände, Geld und Wertsachen, die sich in den angemieteten Zimmern oder auch in sonstigen Räumlichkeiten befinden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitenden der Gesellschaft.

5.

Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach 3 Jahren von dem Zeitpunkt, an dem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt. Das gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft beruhen.

6.

Soweit der Gast der Gesellschaft einen Schaden an ihren Rechtsgütern, gleich welcher Art, zufügt, ist der Gast der Gesellschaft zum Schadensersatz verpflichtet. Sobald der Gast an den Rechtsgütern der Gesellschaft einen Schaden verursacht, hat der Gast der Gesellschaft diesen Schaden unverzüglich zur Anzeige zu bringen.

 

VII.
Schlussbestimmungen

1.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Gesellschaft.

3.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Gesellschaft. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

4.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.